Militärfliegerei: Welche Geschwindigkeiten für Jets gibt und/oder gab es?

  • Hallo an alle Helden der ehemaligen Realfliegerei hier unter uns.


    Weiß vielleicht jemand von Euch, welche Richtlinien/Vorschriften es im deutschen Luftraum - speziell in den 80ern/90ern zur Zeit des kalten Krieges - bzgl. der zulässigen Geschwindigkeiten gab?

    Bewege ich mich im Flusi mit meiner Phantom z. B. von Ramstein nach Weeze, kann ich ja brettern, was das Zeug hält - halt auch mit 2-facher Schallgeschwindigkeit knapp oberhalb der Regenrinne über Frankfurt, ohne dass mich jemand maßregeln kann. Dass sich das Autogen dann verabschiedet, ist bekanntlich Bestandteil vieler anderer Threads :pfeif:

    Nun würde ich gern wissen, welche Geschwindigkeits"begrenzungen" es in den jeweiligen Lufträumen gab:

    - "Höchstgeschwindigkeit" beim Tiefflug

    - Gab es bei diesen Komponenten Relationen, mal so in etwa

    - 300 Meter über Grund bis 300 kn

    - 300 - 1000 Meter bis 500 kn

    - darüber freies Feuern?

    Das interessiert mich schon, da dieses Thema so gut wie nirgends auftaucht (oder ich an den falschen Stellen gesucht habe...).

    Ich erinnere mich (natürlich) an damals, als die Harrier in unserem Dorf gelandet sind und - nicht nur scheinbar, sondern erwiesenermaßen - die Tommies einen Mörderspaß daran hatten, mit "voll aufgedrehter Kapelle" im Tiefflug die Krauts zu ärgern. Für mich damals Highlights, für alle anderen Menschen (und leider vor allem Tiere) eine Qual.

    Also:

    Welche Vorschriften gibt es und vor allem gab es damals diesbezüglich im deutschen Luftraum? Danke Euch :winke:

    • Offizieller Beitrag

    Derartige Vorschriften gab es nicht, mit Ausnahme der Überschall-Fliegerei. Die durfte nur in großen Höhen (ich meine über FL 300) und mit Kurs über See stattfinden (auch dafür gab es Ausnahmen für Überschall-Flüge über Land).


    Ansonsten war in den jeweiligen Vorschriften der in Deutschland fliegenden Streitkräfte alles geregelt. Die Mindestflughöhen waren z.B. nach Erfahrungsstand der Piloten gestaffelt und z.B. in der Marine durfte die Mindestflughöhe über Land nur im Endanflug auf ein Übungsziel eingenommen werden, ansonsten galten meist 500 ft über Grund. Über See durften erfahrene Piloten 200 ft fliegen, in Übungen wurde Einzelnen erlaubt, 100 ft zu fliegen.


    Die Geschwindigkeiten waren abhängig vom Übungsauftrag und soweit ich mich erinnere, durfte wieder nur im Endanflug auf ein Übungsziel mal schneller als die üblichen 450 KIAS (bei F-104 und F4) geflogen werden.


    Ausserhalb des Tieffluges wurde die beabsichtigen Geschwindigkeit (ohne Überschall) im Flugplan angegeben und dann entsprechend geflogen. Die Regel, unterhalb FL 100 nicht schneller als 250 KIAS zu fliegen, galt aber nicht (wenn es die damals schon gab :hm:).

    Viele Grüße

    Gunter


    3.0viking01.gif


    ASUS ROG Strix B550, 32 GB DDR4-3000 Corsair Vengeance, AMD Ryzen 9 5900x, RTX 3080, 10 GB, Thrustmaster Hotas Warthog Stick, Honecomb Bravo, Crosswind Rudder Pedals

    Es gib Menschen, die sich immer angegriffen wähnen, wenn jemand eine Meinung ausspricht.

    (Christian Morgenstern)

    • Offizieller Beitrag

    Ja, aber auch nur in großer Höhe, wie oben geschrieben.

    Viele Grüße

    Gunter


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    ASUS ROG Strix B550, 32 GB DDR4-3000 Corsair Vengeance, AMD Ryzen 9 5900x, RTX 3080, 10 GB, Thrustmaster Hotas Warthog Stick, Honecomb Bravo, Crosswind Rudder Pedals

    Es gib Menschen, die sich immer angegriffen wähnen, wenn jemand eine Meinung ausspricht.

    (Christian Morgenstern)

  • In der DDR u. im Ostblock, war es ähnlich (bis auf die Füße:D).

    Flugplan oder Anweisung von unten war Befehl.

    Den Überschallknall hörte man in allen Gebieten der DDR, auch wo die Luftkorridore nach Berlin waren.