Hallo an alle Helden der ehemaligen Realfliegerei hier unter uns.
Weiß vielleicht jemand von Euch, welche Richtlinien/Vorschriften es im deutschen Luftraum - speziell in den 80ern/90ern zur Zeit des kalten Krieges - bzgl. der zulässigen Geschwindigkeiten gab?
Bewege ich mich im Flusi mit meiner Phantom z. B. von Ramstein nach Weeze, kann ich ja brettern, was das Zeug hält - halt auch mit 2-facher Schallgeschwindigkeit knapp oberhalb der Regenrinne über Frankfurt, ohne dass mich jemand maßregeln kann. Dass sich das Autogen dann verabschiedet, ist bekanntlich Bestandteil vieler anderer Threads
Nun würde ich gern wissen, welche Geschwindigkeits"begrenzungen" es in den jeweiligen Lufträumen gab:
- "Höchstgeschwindigkeit" beim Tiefflug
- Gab es bei diesen Komponenten Relationen, mal so in etwa
- 300 Meter über Grund bis 300 kn
- 300 - 1000 Meter bis 500 kn
- darüber freies Feuern?
Das interessiert mich schon, da dieses Thema so gut wie nirgends auftaucht (oder ich an den falschen Stellen gesucht habe...).
Ich erinnere mich (natürlich) an damals, als die Harrier in unserem Dorf gelandet sind und - nicht nur scheinbar, sondern erwiesenermaßen - die Tommies einen Mörderspaß daran hatten, mit "voll aufgedrehter Kapelle" im Tiefflug die Krauts zu ärgern. Für mich damals Highlights, für alle anderen Menschen (und leider vor allem Tiere) eine Qual.
Also:
Welche Vorschriften gibt es und vor allem gab es damals diesbezüglich im deutschen Luftraum? Danke Euch