Mindestflughöhen Rettungshelis ?

  • Aufgrund der regelmäßigen Tiefflugbilder bei Orbx-Szenerien habe ich mal eine Frage an die Profis.


    Als Privatpilot weiß ich zwar, dass die gesetzlichen Mindestflughöhen in Deutschland stark aufgeweicht wurden. Aber aus einem gesunden Selbsterhaltungstrieb fliege ich dennoch immer so hoch, dass ich im Fall eines Motorausfalls noch genügend Zeit hätte, nach einer geeigneten Stelle für eine Notlandung Ausschau zu halten. Und dann natürlich noch genügend Höhe, um diese Stelle auch zu erreichen.


    Wie ist das bei Polizei- und Rettungshelis: gibt es da konkrete Vorgaben vom Dienstherrn für Mindestflughöhen beim Streckenflug (insbesondere über ausgedehnten Stadtgebieten)?

    Oder ist das völlig dem Ermessen des Piloten überlassen? Ich denke da auch an Hochspannungsleitungen, Funkmasten und Modellflieger.

    Also: in welchen Höhen fliegt man da so im Streckenflug?

    Danke schon mal im Voraus

    Torsten

  • In diesem Zusammenhang noch ein Bonmot aus der Szene:


    Es gibt verwegene Piloten und es gibt alte Piloten, aber es

    gibt keine alten, verwegenen Piloten...

    Weil denen die Kollegen von der Rettungsflugwacht auch nicht mehr helfen konnten ;-)

    • Offizieller Beitrag

    Im Streckenflug gelten für alle Piloten die gleichen Mindestflughöhen. Ausnahmen liegen im Auftrag begründet und müssen entsprechend festgehalten sein, z.B. wenn man tiefer fliegen muss um Personen zu finden o.ä..

    Viele Grüße

    Gunter


    3.0viking01.gif


    ASUS ROG Strix B550, 32 GB DDR4-3000 Corsair Vengeance, AMD Ryzen 9 5900x, RTX 3080, 10 GB, Thrustmaster Hotas Warthog Stick, Honecomb Bravo, Crosswind Rudder Pedals

    Es gib Menschen, die sich immer angegriffen wähnen, wenn jemand eine Meinung ausspricht.

    (Christian Morgenstern)

  • Hallo Gunter,

    Danke für die Rückmeldung.


    Ja, das ist die bekannte Gesetzeslage. §30ff LuftVG von Dir treffend zusammengefasst :thumbsup:

    Aber da gibt es doch bestimmt auch noch Vorgaben des Dienstherrn bzw. so etwas wie "geübte Praxis".


    In Frankreich gilt übrigens: 3.300 ft AGL über Städten (mit Ausdehnung zwischen 1.200m und 3.600m) bzw. 5.000 ft AGL bei Städten mit Ausdehnung über 3,6 km.

    Falls das den einen oder anderen Simmer hier als Richtschnur interessiert.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, es gibt keine "geübte Praxis" ausserhalb der Vorgaben der Behörden. Derjenige, der eine solche abweichende Vorgabe generell erstellt, wäre dann für die Folgen ggf. haftbar, und das will natürlich keiner.


    Im Rahmen eines speziellen Auftrags kann natürlich vieles genehmigt werden, aber mit der "dienstlichen" Begründung kann man dann auch fliegen. Das gilt auch für die Bundespolizei oder die Bundeswehr. Dort sind dann Ausnahmen auch noch an die Qualifikation der Piloten u.ä. gebunden.

    Viele Grüße

    Gunter


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    (Christian Morgenstern)